Liebe Taekwondofreunde,
endlich dürfen wir nächste Woche mit dem Training beginnen. Um die Auflagen von 7 Teilnehmern und einem Trainer pro Mehrzweckraum zu erfüllen, kann es sein, dass ihr anfangs nur einmal pro Woche trainieren könnt. Durch zusätzliche Trainingszeiten werden wir jedoch versuchen, euch zwei Trainingseinheiten pro Woche zu ermöglichen. Um dies organisatorisch zu meistern, benötigen wir dringend eure Mithilfe. Bitte gebt uns unbedingt bis Samstag 13.06.2020, spätestens 18:00 Uhr eine Antwort, zu welchen Zeiten ihr die nächsten Wochen sicher kommen könnt.
z. B.: Max Mustermann: Di 17:00, Fr 17:00
Unsere neuen Trainingszeiten:
MZR 1 MZR 2
Dienstag 17:00 - 17:50 Uhr 17:00 – 17:50 Uhr
18:00 - 18:50 Uhr 18:00 – 18:50 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr 19:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch 17:00 – 17:50 Uhr
18:00 – 19:00 Uhr
Freitag 16:00 – 16:50 Uhr 16:00 – 16:50 Uhr
17:00 – 17:50 Uhr 17:00 – 17:50 Uhr
18:00 – 18:50 Uhr 18:00 – 18:50 Uhr
19:00 – 20:00 Uhr 19:00 – 20:00 Uhr
Wir geben euch bis spätestens Montag die endgültige Gruppeneinteilung sowie die Richtlinien zur Einhaltung der Hygienevorschriften.
Liebe Grüße Susanne Mittenhuber
Tag | Beginn | Ende | Teilnehmer | Gruppe | Halle |
Dienstag
| 17:00 | 18:00 | Kinder | Anfänger ( 5 - 7 Jahre ) | Mehrzweckraum 1 |
Mittwoch | 17:30 | 19:00 | Turniertraining | nach Bedarf | Mehrzweckraum 1 |
Freitag
| 16:00 | 17:00 | Kinder | SAG Grundschule I | Mehrzweckraum 1 |
Vereinsbeiträge ab 01.01.2017 !
Monatsbeiträge | TV1861 | Unicorn | Gesamt |
| Unicorn |
| Unicorn |
|
1 Kind ( -14 Jahre ) | 04,50 € | 10,50 € | 15,00 € |
| 15,00 € |
| 15,00 € |
|
2 Kinder ( -14 Jahre ) | 04, 50 € | 08,50 € | 13,00 € |
| 13,00 € |
| 13,00 € |
|
ab 3 Kinder ( -14 Jahre ) | 04,50 € | 06,50 € | 11,00 € |
| 11,00 € |
| 11,00 € |
|
1 Jugendl.icher ( -18 Jahre ) | 05,50 € | 09,50 € | 15,00 € |
| 15,00 € |
| 15,00 € |
|
2 Jugendliche ( -18 Jahre ) | 05,50 € | 07,50 € | 13,00 € |
| 13,00 € |
| 13,00 € |
|
1 Erwachsener | 09,00 € | 10,00 € | 19,00 € |
| 19,00 € |
| 19,00 € |
|
2 Erwachsene | 09,00 € | 08,00 € | 17,00 € |
| 17,00 € |
| 17,00 € |
|
1 Azubi / Schüler / Student | 05,50 € | 10,50 € | 16,00 € |
| 16,00 € |
| 16,00 € |
|
Grundwehrdienst | 05,50 € | 10,50 € | 16,00 € |
| 16,00 € |
| 16,00 € |
|
Aufnahmegebühr | 05,00 € | 07,00 € | 12,00 € | 12,00 € | 12,00 € |
Für Taekwondo werden zusätzlich 9,00 € halbjährlich für eine Verbandsmarke abgebucht. Diese ist bei den Trainern abzuholen und in den TKD-Ausweis einzukleben. Bankeinzug halbjährlich im Januar und Juli .In sozialen Härtefällen wenden Sie sich bitte an den Vorstand ! Wir finden auch für Sie einen zumutbaren Beitrag ! Während der Schulferien bieten wir je nach Bedarf ein gemeinsames Training an. Die Zeiten werden kurz vor den Ferien ausgehängt.
Satzungsauszug Unicorn 2000 e.V.
1.5. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V.
2.1. Zweck ist die Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit der Allgemeinheit.
2.2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen .
Mitgliedschaft
4.1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
4.2. Die Aufnahme minderjähriger Personen bedarf der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
4.3. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
4.4. Eine Ablehnung ist nicht anfechtbar.
5.2. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, der nur schriftlich an den Vorstand erfolgen kann. Der Austritt ist mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen (Poststempel) nur zum 30.06. oder 31.12. eines Kalenderjahres zulässig.
5.3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluß durch den Vorstand, bei groben Verstößen gegen die Satzung, oder die Interessen des Vereins. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht. Der Ausschluß ist der betreffenden Person schriftlich mit Begründung mitzuteilen.
5.4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Streichung bei Beitragsrückstand, trotz schriftlichen Mahnung. Über Zeitpunkt und Notwendigkeit der Streichung entscheidet der Vorstand.
Mitgliedsbeitrag
6.1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.
6.2.Die Höhe des Beitrages, die Zahlungsweise, eine eventuelle Aufnahmegebühr, sowie außerordentliche Beiträge, setzt der Vorstand jeweils für ein Kalenderhalbjahr fest.
Haftung
Verein haftet nicht für beim Sportbetrieb etwa eintretenden Unfälle, sowie für Beschädigung und Diebstahl von Kleidung oder Wertsachen.